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   VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605   

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VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605 (https://dejure.org/2008,74519)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605 (https://dejure.org/2008,74519)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - AN 1 K 06.03605 (https://dejure.org/2008,74519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener Alimentation von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern;Verjährung geltend gemachter Nachzahlungsansprüche für den Zeitraum 27. Juli 1992 bis 31. Dezember 1998;Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 34.02 in einem Einzelfall entschieden, dass der alimentationsrechtlich relevante Bedarf des dritten Kindes und evtl. weiterer Kinder in den Jahren 2000 und 2001 nicht vollständig gedeckt gewesen sei.

    In der mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004, 2 C 34.02, entschiedenen Streitsache habe der Kläger seine Bezüge im Februar 2000 beanstandet.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht gehe in seinem Urteil vom 17. Juni 2004, 2 C 34/02, davon aus, dass die höchstrichterliche Vollstreckungsanordnung erst ab dem 1. Januar 2000 Rechtsgrundlage für höhere Gehaltszahlungen sei.

    Die Höhe des dem Kläger in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Zur Begründung trug er im Wesentlichen vor, das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C. 34.02 - festgestellt, dass die Verwaltungsgerichte befugt seien, auf Grundlage der Vollstreckungsanordnung in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (2 BvL 26/91), den Dienstherrn eines Beamten mit mehr als zwei Kindern zu einer höheren Besoldung zu verurteilen, sofern die gesetzlich bestimmte Besoldung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Beschluss vom 24. November 1998 entspreche.

    Als der Gesetzgeber schließlich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300) reagiert und durch das BBVAnpG 99 Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgenommen habe, habe der Kläger die höhere Besoldung nur für den Zeitraum ab dem 1. Januar 1999 erhalten.

    Die Höhe des dem Kläger in diesem Zeitraum gezahlten kinderbezogenen Familienzuschlags (§ 40 BBesG) lag zwar unterhalb des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestbetrages für Beamte mit mehr als zwei Kindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2004, 2 C 34.02, NVwZ 2005, 344, und BVerfG, Beschluss vom 24.11.1998, 2 BvL 26/91 u.a., BVerfGE 99, 300).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Entscheidungen vom 30. März 1977 und vom 22. März 1990 (BVerfGE 44, 249 und BVerfGE 81, 363) festgestellt, dass die Besoldung verheirateter Beamter mit mehr als zwei Kindern den aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation nicht genüge und den Gesetzgeber zur Abhilfe aufgefordert.

    Das Schreiben des Finanzministeriums (wie auch die entsprechende OFD Verfügung vom 28.1.1991) beziehe sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990, 2 BvL 1/86, und besage lediglich, dass eine allgemeine Korrektur des seinerzeit für verfassungswidrig erklärten Gesetzes grundsätzlich nur ab dem Jahr 1990 in Betracht zu ziehen sei und soweit eine solche Korrektur erfolge, keine Anträge gestellt werden müssten.

    Tatsächlich habe dann das zum 1. Juli 1997 in Kraft getretene Reformgesetz vom 24. Februar 1997 (BGBl I S. 322), unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990, 2 BvL 1/86, erst ab dem 1. Juli 1997 eine allgemeine Regelung getroffen und für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis 30. Juni 1997 keine Erhöhung der kinderbezogenen Besoldung vorgesehen.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. Art. 7 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber (verjährten) Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, C 32.81; BVerwGE 66, 256, m.w.N.; Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347; Beschluss vom 30.6.1992, 2 B 23.92, Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 Satz 1).

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Dies ist vorliegend der Fall, da die Verjährungsfrist nach altem Recht gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. mit dem Schluss des Jahres zu laufen begann, in dem der Anspruch entstanden war, d.h. in dem die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Anspruchs erfüllt waren und dieser im Klagewege geltend gemacht werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006, 2 C 14/05, ZBR 2006, 347), für den Verjährungsbeginn mithin nicht erforderlich war, dass der Berechtigte vom Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder haben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, NJW 1979, 1550).

    Es genügte die Möglichkeit, Feststellungsklage erheben zu können (vgl. BGH, Urteil vom 22.2.1979, VII ZR 256/77, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06

    Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Bedauerlicherweise sei das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21. September 2006 (2 C 5.06) dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof insoweit nicht gefolgt, als dieser den betroffenen Beamten die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingeräumt habe.

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.9.2006, 2 C 5/06, DVBl 2007, 781).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Zur Begründung bezog er sich auf einen richterlichen Hinweis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2005 in den Musterverfahren 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481, dass eine maßgebliche Voraussetzung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 BBVAnpG 99, nämlich die rechtzeitige Geltendmachung, nicht vorliege, dieses rechtliche Hindernis aber durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG ausräumbar sei.

    Der 3. Senat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe in seinen Entscheidungen vom 25. Oktober 2005 (3 B 03.3367 und 3 B 02.3061) zu Recht festgestellt, dass unter bestimmten Umständen die erforderliche Geltendmachung der Ansprüche durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand noch nachgeholt werden könne.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.1.2007, XI ZR 44/06) folgt nichts anderes, da dieser eine Fallkonstellation zu Grunde liegt, in welcher zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs - anders als im Falle des Klägers - die (dreißigjährige) Verjährungsfrist nach altem Recht gerade noch nicht abgelaufen gewesen wäre, wohl aber diejenige des nunmehr anzuwendenden § 195 BGB n.F., falls man die subjektive Komponente des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unberücksichtigt gelassen hätte.
  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Die Kostenentscheidung kann auch für den erledigten Teil in dem die Instanz abschließenden Urteil über den anhängig gebliebenen Teil getroffen werden (vgl. BVerwG vom 8.9.2005 - 3 C 50.04, DVBl 2006, 118; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage, RdNr. 5 zu § 161).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
    Ebenso wenig war es erforderlich, dass der Berechtigte den Anspruch beziffern konnte (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1980, VII ZR 41/80, NJW 1981, 814).
  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

  • VGH Bayern, 27.08.2007 - 3 B 06.3366
  • VG Ansbach, 15.03.2005 - AN 1 K 04.00646
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.1481
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